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Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Online Shop Health Systems
  1.  

  2. Allgemeines

Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung der Philips GmbH Market DACH (im Folgenden: Philips oder Bezeichnung als „wir“ bzw. „uns“) mit unseren Kunden im Philips Healthcare Shop. Der Kunde erkennt sie für den vorliegenden Vertrag und auch für alle zukünftigen Geschäfte mit Philips als für ihn verbindlich an. Jede abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eigener Einkaufsbedingungen. Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder durch unsere Lieferung Vertragsinhalt.

 

  1. Zustandekommen des Vertrags

2.1 Die Darstellung der Produkte im Online–Shop stellt kein bindendes Angebot im rechtlichen Sinne dar.  Es ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch Bestellung. Durch Anklicken des Buttons „Bestellen" auf der abschließenden Unterseite „Warenkorb“ kann der Kunde die verbindliche Bestellung der im Warenkorb gesammelten Produkte und damit sein verbindliches Angebot abgeben.  Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Kunde vorher durch Setzen eines Hackens bestätigt hat, die ABGs zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.

2.2 Unsere unverbindlichen Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne vom § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen. Um sicherzustellen, dass wir keine Verträge mit Verbrauchern schließen, behalten wir uns eine Identitätsprüfung des potentiellen Vertragspartners vor Annahme des Angebots des Kunden vor. Da wir keine Verträge mit Verbrauchern schließen, besteht kein Widerrufsrecht (weder vertraglich noch gesetzlich) gem. §§ 355 ff BGB. 

2.3 Der Vertrag kommt nach dem Eingang der verbindlichen Bestellung des Kunden durch schriftliche Vertragsbestätigung oder durch Zusendung der Ware zustande. Eine automatische Bestätigung des Bestelleingangs stellt noch keine Annahme des Vertragsangebotes dar.

 

  1. Lieferung
  • 3.1 Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen - bei uns oder unseren Zulieferanten oder Lieferanten - behindert, z.B. durch Energiemangel, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Kunde kann vom Vertrag nur nach Maßgabe von Ziff. 12.1 zurücktreten.

    3.2 Wird uns die   Vertragserfüllung aus den in Ziff. 3.1 genannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so werden wir von unserer Lieferpflicht befreit. 

  • 3.3 Von der Behinderung nach Ziff. 3.1 und der Unmöglichkeit nach Ziff. 3.2 werden wir den Kunden umgehend verständigen, sobald wir davon erfahren. Rechte des Kunden zum Rücktritt und/oder Ansprüche auf Schadensersatz im Fall der von uns zu vertretenen Verzögerung oder Unmöglichkeit der Lieferung bestimmen sich nach Ziff. 12.  

  • 3.4 Ist der Kunde mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein. Dies gilt gleichermaßen, wenn uns nicht mindestens 8 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin die Finanzierungsbestätigung oder Eintrittserklärung eines von uns akzeptierten Finanzdienstleisters vorliegt.  

  • 3.5 Zu Teillieferungen sowie Teilberechnungen sind wir berechtigt.  

3.6 Wird der ursprünglich vereinbarte Liefer-, Montage- oder Übernahmetermin um mehr als 1 Woche verschoben, so können wir Ersatz der Mehraufwendungen für das erfolglose Angebot sowie für Aufbewahrung und Erhalt des Liefergegenstandes verlangen. Bei verschobener Montage und Übernahme können wir auch eine angemessene Entschädigung auf Basis unserer jeweils gültigen Preise verlangen. Dies gilt nicht, wenn wir die Terminverschiebung zu vertreten haben. Weitere Rechte bleiben unberührt.

 

  1. Preise

4.1 Alle Preise verstehen sich - soweit nichts anderes vereinbart - einschließlich der Kosten für Verpackung und deren Entsorgung, Fracht, Transportversicherung und Montage. Die Frachtkosten sind begrenzt auf die Anlieferung bis zum Aufstellungsort mit üblichen Transportmitteln auf verkehrstypischen Wegen. Die jeweils gültige Umsatzsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt.  

4.2 Verzögert sich die Übernahme der von uns zu liefernden Produkte aus Gründen, für die der Kunde überwiegend verantwortlich ist, um mehr als 12 Monate ab unserer Auftragsbestätigung, sind wir berechtigt, den vereinbarten Kaufpreis entsprechend unserem gültigen Listenpreis bei Übernahme anzupassen. Sonstige oder weitergehende Rechte, insbesondere aus Annahmeverzug, bleiben unberührt.

 

  1. Versand und Gefahrtragung

5.1 Alle Sendungen sind bis zum Eintreffen beim Kunden gegen Transportschäden und Transportverlust versichert. Tritt ein Transportschaden oder ein Verlust ein, so muss uns dies unverzüglich unter Beifügung einer Schadens- bzw. Verlustbestätigung des Transportunternehmens gemeldet werden. Das beschädigte Gut ist zu unserer Verfügung zu halten. 

5.2 Mit der Einbringung der Sendung in die Räume des Kunden geht die Gefahr auf ihn über.

 

  1. Entsorgung und Betreiberwechsel 

6.1 Für die Entsorgung der von uns gelieferten Produkte (ElektroG) ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde wird im Entsorgungsfall nicht die Einrede der Verjährung erheben. 

6.2 Der Kunde verpflichtet sich, uns unverzüglich über einen Weiterverkauf, sonstigen Betreiberwechsel oder die Entsorgung der von uns gelieferten Produkte unter Angabe der Modell- und der Seriennummer sowie der Adresse des Empfängers und dem Datum des Betreiberwechsels bzw. der Entsorgung schriftlich zu informieren. Der Kunde verzichtet diesbezüglich auf die Einrede der Verjährung.

 

  1. Zahlung 

7.1 Die Rechnungsbeträge werden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig.  

7.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 

7.3 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es aus Ansprüchen aus demselben Vertrag beruht. Er ist zu einer Aufrechnung nur berechtigt, wenn wir die Gegenforderungen anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt worden sind. 

  1. Eigentumsvorbehalt 

8.1 Die gelieferten Produkte bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Kunden. 

  • 8.2 Der Kunde darf die unserem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Produkte nur mit unserer schriftlichen Zustimmung veräußern, vermieten oder sonst darüber verfügen. Er ist insbesondere nicht zu einer Sicherungsübereignung oder Verpfändung berechtigt.  

     

    8.3 Gerät der Kunde mit der Erfüllung einer Pflicht aus Vertrag oder Gesetz in Verzug, wird er uns jederzeit Zutritt zu den Produkten gewähren und diese auf Verlangen an uns herausgeben.   

    8.4 Greifen Dritte auf die unserem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Produkte zu, so wird der Kunde sie auf unseren Eigentumsvorbehalt aufmerksam machen und uns von dem Vorfall sofort verständigen.  

     

    8.5 Für den Fall, dass über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eingeleitet und der Kaufpreis der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte noch nicht vollständig bezahlt ist, sind wir berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

     

     

  1. Software 

9.1 Für von uns gelieferte Software gewähren wir dem Kunden das nicht-ausschließliche, nicht-übertragbare Recht, diese Software auf der vertraglich vereinbarten Anlage zu dem vertraglich vorgesehenen bzw. bei Lieferung vorausgesetzten Zweck zu nutzen. 

9.2 Die von uns gelieferte Software darf nur von uns bzw. nach unserem vorherigen schriftlichen Einverständnis verändert bzw. mit anderer Software kombiniert werden. Die Anfertigung von Kopien ist nur zur Datensicherung zulässig. 

9.3 Eine weitergehende Verwertung, z.B. die Mehrfachnutzung, bedarf unseres vorherigen schriftlichen Einverständnisses. 

9.4 Der Kunde darf die Software nicht verändern, zurückentwickeln oder zurückübersetzen und keine Programmteile herauslösen. 

9.5 Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Mängel in der Software und dem dazugehörigen Material unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Mängel liegen vor bei Abweichungen von der Leistungsbeschreibung, wobei unerhebliche Abweichungen außer Betracht bleiben. Bei Verlust oder Beschädigung von Datenträgermaterial wird der Aufwand für die Wiederbeschaffung der Daten von uns nicht ersetzt.

  

  1. Gewährleistung/Sachmängel 

10.1 Für fabrikneue Produkte verjähren Gewährleistungsansprüche 12 Monate nach Ablieferung. Dies gilt nicht, soweit gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) längere Fristen vorgeschrieben sind, sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die gesetzlichen Bestimmungen über Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. 

10.2 Für gebrauchte Produkte stehen dem Kunden keine Gewährleistungsansprüche zu. 

10.3 Die Gewährleistung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge unsachgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, fehlerhafter bauseitiger Voraussetzungen oder technischer Angaben des Kunden oder aufgrund von Außeneinwirkungen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt waren, entstehen, sowie nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Dies gilt auch, wenn vom Kunden oder von Dritten ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis Eingriffe oder Veränderungen an den Produkten vorgenommen werden. 

10.4 Der Kunde hat uns Sachmängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 

10.5 Produkte, die zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges Sachmängel aufweisen, werden nach unserer Wahl unentgeltlich in Stand gesetzt oder durch einwandfreie Produkte ersetzt. 

10.6 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Für Schadensersatzansprüche gilt Ziff. 12. 

10.7 Bei Mängelrügen, deren Berechtigung zweifelsfrei ist, darf der Kunde Zahlungen in einem angemessenen Umfang zurückhalten. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. 

10.8 Weitergehende oder andere als in dieser Ziff. 10 geregelte Ansprüche des Kunden wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

 

  1. Schutzrecht/Rechtsmängel 

11.1 Wir übernehmen die Haftung dafür, dass die gelieferten Hard- und Software-Produkte als solche in der Bundesrepublik Deutschland frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (nachfolgend "Schutzrechte" genannt) sind.  

11.2 Falls Dritte gegen uns berechtigte Ansprüche aus Schutzrechten geltend machen sollten, so werden wir innerhalb der in Ziff. 10.1 genannten Frist nach unserer Wahl und auf unsere Kosten entweder für den Kunden eine Lizenz erwirken, das betreffende Hard- oder Software-Produkt kostenlos entsprechend ändern, oder es durch ein schutzrechtfreies ersetzen. Sind diese Maßnahmen nicht oder nur mit unzumutbarem wirtschaftlichen Aufwand durchführbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.  

11.3 Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die Anwendung der Hard- und Software-Produkte nicht in Schutzrechte Dritter eingreift. 

11.4 Für weitergehende Ansprüche haften wir ausschließlich nach Maßgabe von Ziffer 12.

 

  1. Rücktritt/Schadensersatz 

12.1 Nur soweit eine Verzögerung oder Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung von uns zu vertreten ist, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Rücktritt berechtigt. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen. 

12.2 Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung vertraglicher Pflichten und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Im Fall der Verzögerung der Lieferung sind sowohl Schadensersatzansprüche als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung auch dann ausgeschlossen, wenn eine vom Kunden gesetzte Frist abgelaufen ist. 

12.3 Dies gilt nicht, soweit wir nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, bei Arglist, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen Nichteinhaltung einer übernommenen Garantie oder wegen Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages wesentlich sind, auf deren Erfüllung der Kunde üblicherweise vertrauen darf und deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet („wesentliche Vertragspflichten“), haften. Der Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. 

12.4 Soweit dem Kunden nach dieser Ziff. 12 Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziff. 10.1. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Ansprüchen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. 

12.5 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

  1. Wiederverwendung aufgearbeiteter Teile 

Aus Umweltschutzgründen werden von uns Komponenten aufgearbeitet und in neue Produkte eingebracht. Diese aufgearbeiteten Komponenten sind aufgrund unserer strengen Auswahl- und Qualitätsbestimmungen im Produktionsprozess neuen Teilen in jeder Beziehung gleichwertig.

 

  1. Exportkontrolle 

Der Kunde wird alle die Produkte betreffenden inländischen, ausländischen sowie internationalen Vorschriften über die Exportkontrolle einschließlich der „U.S. Export Administrations Regulations“ sowie sämtliche Beschränkungen hinsichtlich Endbenutzer, Endnutzung und Bestimmungsland beachten. Bei einem Wiederverkauf ist der neue Käufer entsprechend zu verpflichten.

 

  1. Wirksamkeit 

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht 

Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten ist Hamburg, wenn der Kunde Kaufmann ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).