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Geschäftsbedingungen

 

Philips GmbH Market DACH

 

 

Allgemeine Verkaufsbedingungen Philips Healthcare Online-Shop

 

(„Verkaufsbedingungen“)

 

Gültig ab 07.05.2024

 

1. Allgemeines

1.1 Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung der Philips GmbH Market DACH (im Folgenden: Philips oder Bezeichnung als „wir“ bzw. „uns“) mit unseren Kunden im Philips Healthcare Online- Shop. Der Kunde erkennt sie für den vorliegenden Vertrag und auch für alle zukünftigen Geschäfte mit Philips im Philips Healthcare Online- Shop als für ihn verbindlich an. Die Verkaufsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehung mit unseren Kunden, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Kunde erkennt sie für den vorliegenden Vertrag als für ihn verbindlich an. Jede abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung in Schrift- oder Textform. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eigener allgemeiner Geschäftsbedingungen. Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder durch unsere vorbehaltlose Lieferung in deren Kenntnis Vertragsinhalt.

1.2 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen einer Partei sowohl zur Begründung als auch in Bezug auf den Vertrag (z. B. Auftragsbestätigung, Fristsetzung oder Mängelanzeige) sind schriftlich, d. h. in Schrift- oder Textform (z. B.  Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben und bei Textform auch ohne Unterschrift gültig. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

 

2. Angebote, Bestellung, Zustandekommen des Vertrages

2.1 Die Darstellung der Produkte im Philips Healthcare Online–Shop stellt kein bindendes Angebot im rechtlichen Sinne dar.  Es ist eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebotes durch Bestellung. Durch Anklicken des Buttons „Bestellen" auf der abschließenden Unterseite „Warenkorb“ gibt der Kunde die verbindliche Bestellung der im Warenkorb gesammelten Produkte und damit sein verbindliches Angebot ab.  Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Kunde vorher durch Setzen eines Hakens bestätigt hat, die Verkaufsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben. Eine Bestellung eines Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. An seine Bestellung ist der Kunde 4 Wochen gebunden.

2.2 Unsere unverbindlichen Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne vom § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen. Um sicherzustellen, dass wir keine Verträge mit Verbrauchern schließen, behalten wir uns eine Identitätsprüfung des potentiellen Vertragspartners vor Annahme des Angebots des Kunden vor. Da wir keine Verträge mit Verbrauchern schließen, besteht kein Widerrufsrecht (weder vertraglich noch gesetzlich) gem. §§ 355 ff BGB.

2.3 Ein Vertrag kommt nach dem Eingang der verbindlichen Bestellung des Kunden erst durch unsere Auftragsbestätigung, Zusendung einer Rechnung oder durch Zusendung der Ware zustande. Eine Bestätigung des Eingangs der Bestellung des Kunden stellt noch keine Annahme des Vertragsangebotes dar und führt nicht zum Vertragsschluss.

 

 

3. Lieferung, Lieferverzug und Annahmeverzug

3.1 Von uns angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt unserer Auftragsbestätigung. Für die jeweilige Ware in unserem Online-Shop angegebene Lieferfristen sind unverbindlich. Die Lieferfrist wird von uns bei Auftragsbestätigung angegeben und versteht sich als voraussichtliche Lieferfrist.

3.2 Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind. Der Kunde kann vom Vertrag nur nach Maßgabe von Ziff. 12.1 zurücktreten.

3.3 Die Rechte des Kunden gem. Ziffer 12 dieser Verkaufsbedingungen und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (zB aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

3.4 Ist der Kunde mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein. Dies gilt gleichermaßen, wenn uns nicht mindestens 8 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin die Finanzierungsbestätigung oder Eintrittserklärung eines von uns akzeptierten Finanzdienstleisters vorliegt.

3.5 Zu Teillieferungen sowie Teilberechnungen sind wir berechtigt.

3.6 Der Kunde ist zur Abnahme und Übernahme der vereinbarten Produkte verpflichtet.

3.7 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung, verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen oder wird der Liefertermin von uns auf Wunsch des Kunden verschoben, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (zB Lagerkosten) zu verlangen. Beträgt die Verzögerung mehr als vierzehn (14) Tage, hat der Kunde den Kaufpreis für die Produkte unverzüglich zu zahlen. Darüber hinaus behält sich Philips in diesen Fällen das Recht vor, die vereinbarten Preise für Produkte der Entwicklung des Verbraucherpreisindex, Gesamtindex (Destatis - Statistisches Bundesamt) zu erhöhen, wenn die Lieferung sich dadurch im mehr als 6 Monate verschiebt. Basis für die Preisanpassung ist die Veränderung des Index in Prozenten zum Zeitpunkt der Lieferung im Vergleich zum Zeitpunkt, in dem die Lieferung ursprünglich erfolgen sollte. Weitere Rechte und Ansprüche von uns nach diesen Verkaufsbedingungen und dem Gesetz bleiben unberührt.

 

4. Preise

4.1 Alle Preise verstehen sich - soweit nichts anderes vereinbart ist - einschließlich der Kosten für Verpackung und deren Entsorgung, Fracht, Transportversicherung und Montage. Die Frachtkosten sind begrenzt auf die Anlieferung beim Kunden mit üblichen Transportmitteln auf verkehrstypischen Wegen. Die jeweils gültige Umsatzsteuer und ggfs. Versicherungssteuer werden gesondert in Rechnung gestellt.

4.2 Philips behält sich das Recht vor, die vereinbarten Preise für Produkte gemäß der Veränderung des Verbraucherpreisindex, Gesamtindex (Destatis - Statistisches Bundesamt) zu erhöhen, wenn die vereinbarte Lieferung mehr als 6 Monate nach Abschluss des Vertrages erfolgen soll. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht, wenn der Index angestiegen ist. Eine Preisermäßigung ist auf Verlangen des Kunden bei vereinbarter Lieferung um mehr als 6 Monate nach Abschluss des Vertrages vorzunehmen, wenn der Index zurückgegangen ist. Basis für die Preisanpassung ist die Veränderung in Prozenten zum Zeitpunkt der Lieferung im Vergleich zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages.

 

5. Versand und Gefahrübernahme

5.1 Alle Sendungen sind bis zum Eintreffen beim Kunden gegen Transportschäden und Transportverlust versichert. Tritt ein Transportschaden oder ein Verlust ein, so muss uns dies unverzüglich unter Beifügung einer Schadens- bzw. Verlustbestätigung des Transportunternehmens gemeldet werden. Das beschädigte Gut ist zu unserer Verfügung zu halten.

5.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der verkauften Ware auf den Kunden über.

 

6. Entsorgung und Betreiberwechsel

6.1 Für die Entsorgung der von uns gelieferten Produkte (ElektroG) ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde wird im Entsorgungsfall nicht die Einrede der Verjährung erheben. Wir erklären uns jedoch bereit, die Entsorgung auf Kosten des Kunden zu übernehmen. Einzelheiten dieses Entsorgungsauftrags sind gesondert zu vereinbaren.

6.2 Wir dürfen uns zur Erfüllung unserer Pflichten aus einem Vertrag Nachunternehmern bedienen.

6.3 Der Kunde verpflichtet sich, uns unverzüglich über einen Weiterverkauf, sonstigen Betreiberwechsel oder die Entsorgung der von uns gelieferten Produkte unter Angabe der Modell- und der Seriennummer sowie der Adresse des Empfängers und dem Datum des Betreiberwechsels bzw. der Entsorgung schriftlich zu informieren. Der Kunde verzichtet diesbezüglich auf die Einrede der Verjährung.

 

7. Rechnungslegung und Zahlung

7.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, stellt Philips wie folgt in Rechnung:

i) 80 % des Kaufpreises sind bei Zugang der Bestellung des Kunden zur Rechnungsstellung fällig;

ii) weitere 20 % des Kaufpreises sind bei Lieferung beim Kunden oder im Lager von Philips zur Rechnungsstellung fällig.

7.2 Die Zahlung ist jeweils 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

7.3 Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

7.4 Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden insbesondere gem. Ziff. 10.9 dieser Verkaufsbedingungen unberührt.

7.5 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (zB. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

 

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die gelieferten Produkte bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Kunden.

8.2 Der Kunde darf die unserem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Produkte nur mit unserer schriftlichen Zustimmung veräußern, vermieten oder sonst darüber verfügen. Er ist insbesondere nicht zu einer Sicherungsübereignung oder Verpfändung berechtigt.

8.3 Gerät der Kunde mit der Erfüllung einer Pflicht aus Vertrag oder Gesetz in Verzug, wird er uns jederzeit Zutritt zu den Produkten gewähren und diese auf Verlangen an uns herausgeben.

8.4 Greifen Dritte auf die unserem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Produkte zu, so wird der Kunde sie auf unseren Eigentumsvorbehalt aufmerksam machen und uns von dem Vorfall sofort verständigen.

8.5 Für den Fall, dass über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eingeleitet und der Kaufpreis der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte noch nicht vollständig bezahlt ist, sind wir berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

 

9. Software

9.1 Für von uns gelieferte Software gewähren wir dem Kunden das nicht-ausschließliche, nicht-übertragbare Recht, diese Software auf der vertraglich vereinbarten Anlage zu dem vertraglich vorgesehenen bzw. bei Lieferung vorausgesetzten Zweck zu nutzen.

9.2 Dem Kunden stehen kein Vervielfältigungs-, Änderungs- oder Bearbeitungsrecht sowie kein Recht zur Unterlizenzierung an der Software zu, es sei denn, dass einer dieser Ausschlüsse nach den gesetzlichen Vorschriften unzulässig ist. Die von uns gelieferte Software darf nur von uns bzw. nach unserem vorherigen schriftlichen Einverständnis verändert bzw. mit anderer Software kombiniert werden. Die Anfertigung von Kopien ist nur zur Datensicherung zulässig. Eine weitergehende Verwertung, z.B. die Mehrfachnutzung, bedarf unseres vorherigen schriftlichen Einverständnisses Der Kunde verpflichtet sich, die Software nicht in eine andere Codeform zu bringen oder Veränderungen am Code vorzunehmen, Software nicht zu dekompilieren, oder sie sonst auf eine menschlich wahrnehmbare Form zu reduzieren und solche Versuche bei Dritten zu unterbinden, es sei denn, dass eine solche Maßnahme nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, und nur dann, wenn die hierzu notwendige Information von uns nicht auf Anfrage zugänglich gemacht wurde. Der Kunde wird Dritten keinen Zugriff und keine Nutzung der Software gestatten und die Software vor Zugriffen Dritter schützen. Der Kunde wird keine Hinweise auf ein Urheberrecht, ein Warenzeichen oder andere Schutzrechte von Philips in oder im Zusammenhang mit der Software entfernen, ändern oder abdecken.

9.3 Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Mängel in der Software und dem dazugehörigen Material unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Mängel liegen vor bei Abweichungen von der Leistungsbeschreibung, wobei unerhebliche Abweichungen außer Betracht bleiben.

9.4 Bei Verlust oder Beschädigung von Datenträgermaterial wird der Aufwand für die Wiederbeschaffung der Daten von uns nicht ersetzt.

 

10. Gewährleistung (Sachmängelhaftung)

10.1 Für die Rechte des Kunden bei Sachmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) und die Rechte des Kunden aus gesondert abgegebenen Garantien insbesondere seitens des Herstellers.

10.2 Für neue und wiederaufgearbeitete Produkte verjähren Gewährleistungsansprüche 12 Monate nach Ablieferung.

10.3 Handelt es sich bei der Ware um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gem. der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB). Ferner gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die gesetzlichen Bestimmungen über Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.

10.4 Für gebrauchte Produkte stehen dem Kunden keine Gewährleistungsansprüche zu, es sei denn, wir oder unsere Erfüllungsgehilfen haben grob fahrlässig oder vorsätzlich eine Pflicht verletzt, einen Mangel arglistig verschwiegen oder diesbezüglich eine Beschaffenheitsgarantie übernommen.

10.5 Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware (einschließlich Zubehör und Anleitungen) getroffene Vereinbarung. Als Beschaffenheitsvereinbarung in diesem Sinne gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 3 BGB). Öffentliche Äußerungen des Herstellers oder in seinem Auftrag insbes. in der Werbung oder auf dem Etikett der Ware gehen dabei Äußerungen sonstiger Dritter vor.

10.6 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang oder infolge unsachgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, fehlerhafter bauseitiger Voraussetzungen oder technischer Angaben des Kunden oder aufgrund von Außeneinwirkungen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt waren, entstehen sowie nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Dies gilt auch, wenn vom Kunden oder von Dritten ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis Eingriffe oder Veränderungen an den Produkten vorgenommen werden. Wir haften grundsätzlich auch nicht für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB).

10.7 Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Ablieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen

10.8 Erfolgte die Mängelrüge oder ein Mangelbeseitigungsverlangen zu Unrecht, können wir vom Kunden die aus der unberechtigten Mängelrüge und Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Kunde wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.

10.9 Produkte, die zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges Sachmängel aufweisen, werden nach unserer Wahl unentgeltlich in Stand gesetzt oder durch einwandfreie Produkte ersetzt; unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

10.10 Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder Desinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sache, wenn wir ursprünglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet waren; Ansprüche des Kunden auf Ersatz entsprechender Kosten ("Aus- und Einbaukosten") bleiben unberührt.

10.11 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung und diesen Verkaufsbedingungen, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt.

10.12 Wenn eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

10.13 Ansprüche des Käufers auf Aufwendungsersatz gem. § 445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist ein Verbrauchsgüterkauf (§§ 478, 474 BGB) oder ein Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 445c S. 2, 327 Abs. 5, 327u BGB). Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) bestehen auch bei Mängeln der Ware nur nach Maßgabe nachfolgender Ziffer 12 zu.

10.14 Für Vakuumartikel gelten ergänzend unsere Besonderen Gewährleistungsbedingungen für Vakuumartikel.

 

11. Schutzrechte, Rechtsmängel

11.1 Für die Rechte des Kunden bei Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) und die Rechte des Kunden aus gesondert abgegebenen Garantien insbesondere seitens des Herstellers.

11.2 Für die Verjährung gelten die Ziff. 10.2 und 10.3.

11.3 Falls ein Rechtsmangel vorliegt, so werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten entweder für den Kunden eine Lizenz erwirken, das betreffende Hard- oder Software-Produkt kostenlos entsprechend ändern, oder es durch ein schutzrechtfreies ersetzen.

11.4 Sind die Maßnahmen nach Ziff. 11.3 nicht oder nur mit wirtschaftlich unzumutbarem Aufwand durchführbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.

11.5 Für weitergehende Ansprüche haften wir ausschließlich nach Maßgabe von Ziff. 12.

 

12. Rücktritt, Schadensersatz

12.1 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. 

12.2 Soweit sich aus diesen Verkaufsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

12.3 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (zB. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

12.4 Die sich aus Ziff. 12.3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit eines Produkts übernommen wurde und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

12.5 Soweit dem Kunden nach dieser Ziff. 12 Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziff. 10.2 und 10.3. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Ansprüchen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus Garantie.

12.6 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

13. Wiederverwendung aufgearbeiteter Teile

Aus Umweltschutzgründen werden von uns Komponenten aufgearbeitet und in neue Produkte eingebracht. Diese aufgearbeiteten Komponenten sind aufgrund unserer strengen Auswahl- und Qualitätsbestimmungen im Produktionsprozess neuen Teilen in jeder Beziehung gleichwertig.

 

14. Exportkontrolle und Wiederverkauf

14.1 Die Lieferung, der Export oder die Weitergabe von Produkten oder die Erbringung von Installations-, Wartungs-, technischen Hilfs-, Schulungs-, Investitions-, Finanzierungs- oder Vermittlungsleistungen in diesem Zusammenhang können Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften unterliegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die der Vereinten Nationen, der EU, des Vereinigten Königreichs und der USA, die den Export oder die Umleitung bestimmter Produkte, Technologien und Dienstleistungen in bestimmte Länder verbieten oder beschränken (die "Exportvorschriften"). Wenn die Lieferung von Produkten oder Erbringung von Leistungen an bestimmte Bestimmungsorte oder Personen von der Erteilung einer Export- oder Importgenehmigung durch eine Regierung abhängt oder anderweitig aufgrund von Exportvorschriften beschränkt oder verboten ist, kann Philips seine Verpflichtungen gegenüber dem Kunden aussetzen, bis eine solche Genehmigung erteilt wird oder für die Dauer der Beschränkung oder des Verbots.

14.2 Keine Ausfuhrgenehmigung. Für den Fall, dass keine Genehmigung erteilt werden kann oder das Verbot oder die Beschränkung andauert, kann Philips nach eigenem Ermessen beschließen, den betreffenden Vertrag zu kündigen bzw. davon zurücktreten, ohne dem Kunden gegenüber zu haften. Der Kunde ist verpflichtet, in jeder Hinsicht die Exportvorschriften und alle Exportgenehmigungen einzuhalten, die für die Lieferung von Produkten, Software, Technologie oder die Erbringung von Leistungen gelten.

14.3 Wiederausfuhr. Der Kunde ist verpflichtet, alle anwendbaren Beschränkungen und Verbote aus Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften Dritten aufzuerlegen, wenn die Produkte an Dritte weitergegeben oder wieder ausgeführt werden. Der Kunde ergreift alle Maßnahmen, die vernünftigerweise erforderlich sind, um sicherzustellen, dass kein Käufer gegen die Exportvorschriften verstößt. Der Kunde stellt Philips von allen direkten, indirekten Schäden, Strafen, Bußgeldern, Verlusten, Kosten (einschließlich Anwaltsgebühren und -kosten) und anderen Haftungen frei, die sich aus der Verletzung oder Nichteinhaltung dieser Ziff. 14 ergeben. Der Kunde stimmt damit überein, dass die Wiederausfuhr bestimmter Produkte, Technologien und Leistungen oder die Wiederausfuhr in bestimmte Länder, die durch die Exportvorschriften verboten oder beschränkt ist, verboten ist und nicht ohne vorherige Genehmigung der zuständigen Behörden durchgeführt werden darf. Der Kunde ist verpflichtet, Philips schriftlich über jeden Weiterverkauf oder (Wieder-) Ausfuhr der Produkte zu informieren, um die Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften sowie alle anderen rechtlichen Pflichten für den Verkauf der Produkte einzuhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Medizinprodukten, die für Philips gelten können.

14.4 Die Parteien sind sich einig, dass die Nichteinhaltung der Ziff. 14.1, 14.2 und 14.3 ein wichtiger Grund für die sofortige Aussetzung der Erfüllung einer Verpflichtung von Philips aus dem Vertrag ist und Philips zu einer außerordentlichen Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag ohne vorherige Ankündigung berechtigt. Im Falle einer solchen Aussetzung, Kündigung oder Rücktritt (i) ist Philips weder verpflichtet, dem Kunden Produkte zu liefern, noch unterliegt Philips einer weiteren Verpflichtung, die sich aus dem Vertrag ergibt, (ii) der Kunde hat Philips von allen Schäden, Ansprüchen, Strafen oder sonstigen Verlusten (einschließlich Anwaltskosten) freizustellen und zu entschädigen, die gegen Philips geltend gemacht werden oder Philips infolge eines Verstoßes des Kunden gegen diese Ziffer 14 entstehen; und (iii) Philips behält sich alle Rechtsbehelfe vor, die nach Gesetz oder Billigkeit zur Verfügung stehen. Die Bestimmungen dieser Ziffer 14 gelten auch nach Beendigung oder Ablauf des Vertrages fort.

 

15. Privatsphäre, Datenschutz und Breitband-Internet-Verbindung

15.1 Wenn Philips eigenständig personenbezogene Daten verarbeitet, die vom Kunden stammen (z. B. personenbezogene Daten des Personals des Kunden oder anderer natürlicher Personen, die zur Verwaltung der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden und/oder zur Einhaltung geltender Gesetze verarbeitet werden), verarbeitet Philips diese personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit der Philips Datenschutzerklärung, verfügbar unter  https://www.philips.com/privacy.

15.2 Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Philips Informationen in Bezug auf die Sicherheit und Leistung der Produkte verarbeitet, wie z. B. Protokolldateien oder Geräteparameter, um die Produkte und die damit verbundenen Dienstleistungen bereitzustellen und, soweit dies unbedingt erforderlich ist, die Einhaltung und Erfüllung seiner Aufgabe als Hersteller von (Medizin-) Geräten gemäß den geltenden Vorschriften und Normen zu ermöglichen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Durchführung von Vigilanz,  Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Überwachung nach dem Inverkehrbringen und der klinischen Bewertung).

15.3 Wenn Philips für die Bereitstellung der Produkte personenbezogene Daten im Auftrag und auf Anweisung des Kunden verarbeitet (z. B. personenbezogene Daten von Patienten des Kunden oder andere natürliche Personen), gilt der im Anhang 1 dieser Verkaufsbedingungen enthaltene Zusatz zur Datenverarbeitung („AVV“).

Haben die Parteien eine gesonderte Vereinbarung über die Datenverarbeitung getroffen, die die Bereitstellung der betreffenden Produkte abdeckt, so gilt diese Vereinbarung über die Datenverarbeitung und der in Anhang 1 dieser Verkaufsbedingungen enthaltene Zusatz zur Datenverarbeitung findet keine Anwendung.

Haben die Parteien keine gesonderte Vereinbarung über die Datenverarbeitung getroffen, die die Bereitstellung der betreffenden Produkte abdeckt, gilt der in Anhang 1 dieser Verkaufsbedingungen enthaltene Zusatz zur Datenverarbeitung (AVV).

 

16. Wirksamkeit

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

17. Gerichtsstand und anwendbares Recht

17.1 Für diese Verkaufsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

17.2 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in   Hamburg. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gem. diesen Verkaufsbedingungen bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

 

 

 

 

 

 

Anhang 1 zu den VERKAUFSBEDINGUNGEN

 

Zusatz zur Datenverarbeitung

 

1. Dieser Zusatz zur Datenverarbeitung ("AVV") wird zwischen Philips und dem Kunden vereinbart. Dieser AVV ist Teil des Vertrages zwischen Philips und dem Kunden für die Bereitstellung der Produkte. Der Kunde schließt den AVV in seinem eigenen Namen und, soweit nach geltendem Datenschutzrecht erforderlich, im Namen und im Auftrag seiner verbundenen Unternehmen ab.

2. Dieser AVV gilt, wenn Kundendaten von Philips für die Bereitstellung der Produkte und der damit verbundenen Dienstleistungen verarbeitet werden.  Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass Philips im Hinblick auf die Verarbeitung von Kundendaten als Auftragsverarbeiter für den Kunden handelt, der als Verantwortlicher (oder Auftragsverarbeiter) fungiert. Wenn der Kunde ein Auftragsverarbeiter ist, garantiert er, dass seine Anweisungen und Handlungen in Bezug auf die Kundendaten von dem ursprünglichen Verantwortlichen genehmigt wurden.

3.  Gegenstand der Verarbeitung von Kundendaten ist die Bereitstellung der Produkte, wie im Vertrag beschrieben. Die Art der Verarbeitung von Kundendaten umfasst: das Hosting personenbezogener Daten (z. B. Cloud-Angebote) und/oder die Verwaltung, das Management, die Installation, die Konfiguration, die Migration, die Wartung und den Support oder andere Produkte und damit verbundene Dienstleistungen, die die Verarbeitung (z. B. Fernzugriff) von in der Cloud oder in den IT-Systemen des Kunden gespeicherten Kundendaten erfordern (z. B. Serviceangebote).

Der Zweck der Datenverarbeitung im Rahmen dieses AVV ist die Bereitstellung der Produkte, die vom Kunden oder dem ursprünglich für die Verarbeitung Verantwortlichen veranlasst wurde.

Zu den Kategorien von Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, gehören alle Personen, deren personenbezogene Daten vom Kunden oder seinen ursprünglich für die Verarbeitung Verantwortlichen über die Produkte oder für die Bereitstellung der Produkte an Philips übermittelt werden, wie z. B. Patienten oder Mitarbeiter des Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner und Endbenutzer.

Die Kategorien der verarbeiteten/übertragenen Kundendaten können alle persönlichen Daten umfassen, die Philips für die Bereitstellung der Produkte zur Verfügung gestellt werden, wie z. B.: Kontakt- und Benutzerinformationen wie Name und E-Mail-Adresse; Systemprotokolldateien mit persönlichen Daten; gesundheitsbezogene Daten; andere anwendungsspezifische persönliche Daten, die Benutzer in die Produkte eingeben.

Im Verhältnis zwischen Philips und dem Kunden wird die Dauer der Datenverarbeitung im Rahmen dieser AVV vom Kunden festgelegt. Vorbehaltlich der Kündigungsklausel dieser AVV wird Philips Kundendaten für die Dauer des Vertrages bzw. die Dauer der Leistungserbringung (inklusive etwaiger Gewährleistung und anderer Dienstleistungen) verarbeiten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Weitere Informationen über die Verarbeitung von Kundendaten können dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

4. Der Kunde ist verpflichtet, die Kundendaten unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze zu verarbeiten, auch bei der Beschaffung von Kundendaten und bei der Anweisung an Philips, Kundendaten zu verarbeiten.

5. Philips verarbeitet Kundendaten nur: (i) im Namen und zum Nutzen des Kunden; (ii) gemäß den in diesem AVV dokumentierten Anweisungen des Kunden; (iii) für die Bereitstellung der Produkte; und (iv) in dem Umfang, der durch das für Philips geltende Datenschutzgesetz vorgeschrieben ist. Die Parteien sind sich einig, dass dieser AVV und die Verkaufsbedingungen (einschließlich der Anweisungen des Kunden über die entsprechenden Tools, die zur Bedienung der Produkte verwendet werden) die dokumentierten Anweisungen des Kunden bezüglich der Verarbeitung von Kundendaten durch Philips darstellen. Alle zusätzlichen oder abweichenden Anweisungen zur Verarbeitung von Kundendaten müssen von den Parteien schriftlich vereinbart werden. In Anbetracht der Art der Verarbeitung stimmt der Kunde zu, dass es unwahrscheinlich ist, dass Philips sich eine Meinung darüber bilden kann, ob die dokumentierten Anweisungen des Kunden bezüglich der Verarbeitung von Kundendaten durch Philips gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen. Sollte Philips zu einer solchen Einschätzung gelangen, wird Philips den Kunden unverzüglich darüber informieren, wobei der Kunde berechtigt ist, seine Anweisungen zu widerrufen oder zu ändern.

Philips stellt sicher, dass seine Mitarbeiter und alle anderen Personen, die zur Verarbeitung von Kundendaten befugt sind, (i) über die Vertraulichkeit der Kundendaten informiert sind, (ii) nur in dem Maße Zugang zu den Kundendaten haben, wie es für die Bereitstellung der Produkte erforderlich ist, und (iii) sich zur Einhaltung der einschlägigen vertraglichen Verpflichtungen hinsichtlich Vertraulichkeit, Datenschutz und Sicherheit verpflichtet haben.

Philips ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit (einschließlich des Schutzes vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und Verletzungen der Privatsphäre), Vertraulichkeit und Integrität der Kundendaten zu gewährleisten, wie in der von Philips in Bezug auf die Produkte bereitgestellten Sicherheitsdokumentation dargelegt oder anderweitig zwischen den Parteien vereinbart.

Philips benachrichtigt den Kunden unverzüglich, nachdem Philips von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten erfahren hat. Diese Benachrichtigung kann einem oder mehreren Vertretern des Kunden auf jede von Philips gewählte Weise, einschließlich per E-Mail, zugestellt werden. Wenn und soweit es nicht möglich ist, die Informationen gleichzeitig zu übermitteln, können die Informationen ohne unangemessene Verzögerung schrittweise übermittelt werden. In jedem Fall ist Philips verpflichtet, (i) den Kunden in angemessener Weise bei der Einhaltung seiner Verpflichtungen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gemäß dem geltenden Datenschutzrecht zu unterstützen und (ii) entsprechende und angemessene Abhilfemaßnahmen einzuleiten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass erfolglose Sicherheitsvorfälle, die nicht zur Zerstörung, zum Verlust, zur Änderung, zur unbefugten Offenlegung von oder zum Zugriff auf Kundendaten oder auf Geräte oder Einrichtungen von Philips, in denen Kundendaten gespeichert sind, führen, nicht unter diese Klausel zur Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten fallen.

Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der Philips zur Verfügung stehenden Informationen unternimmt Philips angemessene Schritte, um den Kunden mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zu unterstützen, soweit dies vernünftigerweise möglich ist, um die Verpflichtung des Kunden zu erfüllen, auf Anfragen einer Person zu reagieren, die ihre Rechte auf Privatsphäre und Datenschutz gemäß dem geltenden Datenschutzgesetz ausüben möchte.

Philips stellt dem Kunden alle Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um die Einhaltung seiner Verpflichtungen nach dem anwendbaren Datenschutzrecht nachzuweisen. Sofern das geltende Datenschutzrecht ein Prüfungsrecht vorschreibt, hat der Kunde das Recht, mit geeigneten Mitteln und in Übereinstimmung mit dieser Klausel die Einhaltung der in diesem AVV enthaltenen Datenschutzverpflichtungen durch Philips zu prüfen, sofern nicht zusätzliche Prüfungen nach dem geltenden Datenschutzrecht erforderlich sind. Solche Prüfungen beschränken sich auf Kundendaten und Datenverarbeitungssysteme, die für die Bereitstellung der dem Kunden gelieferten Produkte relevant sind. Philips kann dem Kunden eine Zertifizierung oder einen Bericht vorlegen, der von einem qualifizierten unabhängigen Prüfer ausgestellt wurde und der bestätigt, dass die Geschäftsprozesse und -verfahren von Philips im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Kundendaten mit diesem AVV übereinstimmen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass diese Bescheinigungen oder Berichte in erster Linie dazu verwendet werden, die Prüfungsrechte des Kunden im Rahmen dieses AVV wahrzunehmen. Falls dies nach geltendem Datenschutzrecht erforderlich ist, ermöglicht Philips auf Kosten des Kunden zusätzliche Prüfungen, einschließlich Vor-Ort-Prüfungen in den Philips Einrichtungen, die für die Verarbeitung von Kundendaten verwendet werden, durch den Kunden oder ein unabhängiges, akkreditiertes Drittunternehmen, sofern diese eine für Philips akzeptable schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet haben. Die Audits werden höchstens einmal pro Jahr während der regulären Geschäftszeiten und mit minimaler Störung des Geschäftsbetriebs von Philips durchgeführt und müssen Philips sechs Wochen im Voraus angekündigt werden.

6. Der Kunde erteilt Philips hiermit eine spezielle Genehmigung für die auf https://www.philips.com/privacy aufgeführten Unternehmen ("Unterauftragsverarbeiter") zur Verarbeitung von Kundendaten. Darüber hinaus erteilt der Kunde Philips eine allgemeine Genehmigung zur Beauftragung weiterer Unterauftragsverarbeiter. Diese Ermächtigung stellt die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden zur Auslagerung der Verarbeitung von Kundendaten durch Philips dar, sofern diese Auslagerung die Anforderungen in der nachstehenden Klausel "Einspruch gegen Unterauftragsverarbeiter" erfüllt. Philips kann jederzeit Unterauftragsverarbeiter entfernen oder neue Unterauftragsverarbeiter hinzufügen, solange die Anforderungen in der Klausel "Einspruch gegen Unterauftragsverarbeiter" erfüllt sind.

Falls dies nach geltendem Datenschutzrecht erforderlich ist, informiert Philips den Kunden über alle Änderungen an den Unterauftragsverarbeitern, die unter der in der obigen Klausel angegebenen URL aufgeführt sind ("Zustimmung zur Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern"). Der Kunde kann der Beauftragung eines neuen Unterauftragsverarbeiters durch Philips widersprechen, wenn er begründete Bedenken hinsichtlich des Schutzes der Kundendaten hat, indem er Philips innerhalb von zehn (10) Werktagen nach der Benachrichtigung des Kunden durch Philips schriftlich darüber informiert. Wenn der Kunde Philips nicht innerhalb der festgelegten Frist über etwaige Einwände informiert, gilt der neue Unterauftragsverarbeiter als vom Kunden akzeptiert. Falls der Kunde Einwände gegen einen neuen Unterauftragsverarbeiter erhebt, unternimmt Philips alle zumutbaren Anstrengungen, um eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Wird innerhalb von sechzig (60) Tagen keine Lösung gefunden, kann der Kunde die Verkaufsbedingungen für die Produkte kündigen, die ohne den Einsatz des beanstandeten neuen Unterauftragsverarbeiters nicht geliefert werden können. Dieses Kündigungsrecht ist das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden, wenn er einen Unterauftragsverarbeiter beanstandet. Kündigt der Kunde die betroffenen Produkte nicht, so gilt dies als Zustimmung des Kunden zu dem Unterauftragsverarbeiter.

Wenn Philips einen neuen Unterauftragsverarbeiter beauftragt, (a) schließt Philips mit jedem Unterauftragsverarbeiter einen schriftlichen Vertrag ab, der Datenschutzverpflichtungen enthält, die nicht weniger schützend sind als die in diesem AVV; und (b) haftet Philips vorbehaltlich der in den Verkaufsbedingungen festgelegten Bedingungen für die Handlungen und Unterlassungen seiner Unterauftragsverarbeiter in Bezug auf die Verarbeitung von Kundendaten in demselben Umfang, in dem Philips haften würde, wenn es die Dienste des jeweiligen Unterauftragsverarbeiters gemäß den Bedingungen dieses AVV selbst erbringen würde.

7. Unbeschadet der in im Vertrag und dem AVV festgelegten Datenbeschränkungen weist der Kunde Philips an, Kundendaten in jedem Land zu verarbeiten, in dem Philips oder seine Unterauftragsverarbeiter Einrichtungen unterhalten, soweit dies für die Bereitstellung der Produkte und der damit verbundenen Dienstleistungen erforderlich ist.

8. Philips wird keine Kundendaten an Dritte weitergeben, es sei denn, eine solche Offenlegung ist erforderlich, um: (i) die Produkte bereitzustellen; (ii) das Gesetz einzuhalten; oder (iii) einer gültigen und verbindlichen Anordnung einer Regierungsbehörde oder eines Gerichts nachzukommen (z. B. einer Vorladung oder einem Gerichtsbeschluss). Für den Fall, dass Philips von einer Regierung eine Anordnung zur Offenlegung von Customer Daten erhält, wird Philips alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Regierungsbehörde dazu zu bewegen, Daten direkt vom Kunden anzufordern. Wenn Philips gezwungen ist, Kundendaten an eine staatliche Stelle weiterzugeben, wird Philips den Kunden benachrichtigen, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht verboten, und wenn es ihm untersagt ist, den Kunden zu benachrichtigen, wird Philips alle angemessenen rechtmäßigen Anstrengungen unternehmen, um die Anordnung zur Offenlegung auf der Grundlage von Rechtsmängeln nach geltendem Recht anzufechten.

9. Der AVV hat die gleiche Laufzeit wie der Vertrag und gilt bei Verträgen ohne Laufzeit für die Dauer der Leistungserbringung (inklusive etwaiger Gewährleistung und anderer Dienstleistungen). Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben und Philips nicht nach geltendem Recht verpflichtet ist, bestimmte Daten aufzubewahren, weist der Kunde Philips an, die Daten nach Beendigung der Bereitstellung der betreffenden Produkte und der damit verbundenen Dienstleistungen zu löschen oder zu anonymisieren.

10. Zusätzliche Länderbedingungen

EWR, Schweiz

Wenn für die Bereitstellung der Produkte Kundendaten, die von einem Kunden (oder dem ursprünglichen Verantwortlichen) mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz stammen, von Philips oder direkt vom Kunden an einen Unterauftragsverarbeiter von Philips mit Sitz außerhalb des EWR oder außerhalb eines Landes, das von der Europäischen Kommission als ein angemessenes Datenschutzniveau anerkannt wurde, übertragen oder zur Verfügung gestellt werden, unterliegen solche Übertragungen den unten aufgeführten Übertragungsmechanismen (die von den Parteien direkt durchgesetzt werden können):

• Die Philips Processor Binding Corporate Regeln (auch bekannt als "Philips Privacy Regeln - Auftragsverarbeiter"), auf die hier https://www.philips.com/privacy zugegriffen werden kann und die durch Bezugnahme in diese Vereinbarung aufgenommen werden);

• Die EU Standard Contractual Klauseln. Insbesondere, wenn der Kunde als Verantwortlicher handelt, gilt das Controller-to-Processor-Modul der EU Standard Contractual Klauseln; wenn der Kunde als Auftragsverarbeiter handelt, gilt das Processor-to-Sub-Processor-Modul der EU Standard Contractual Klauseln. In jedem Fall ist Philips dafür verantwortlich – und der Kunde erteilt Philips hiermit ein Mandat –, die EU Standard Contractual Klauseln für die relevanten Verarbeitungsaktivitäten mit seinen Unterauftragsverarbeitern abzuschließen.

Wenn für die Bereitstellung der Produkte  Kundendaten von einem in der Schweiz ansässigen Kunden (oder ursprünglich Verantwortlichen) stammen und die EU Standard Contractual Klauseln verwendet werden, ist jede Bezugnahme in den EU Standard Contractual Klauseln auf die Verordnung (EU) EU General Data Protection als Bezugnahme auf 2016/679 das geltende Datenschutzrecht in der Schweiz zu verstehen, und Verweise auf die "zuständige Aufsichtsbehörde" sind als Verweise auf die zuständige Datenschutzbehörde in der Schweiz auszulegen. Die Parteien vereinbaren ferner, dass die Standard Contractual Klauseln den Gesetzen der Schweiz unterliegen.

11. Definitionen

Für die Zwecke der AVV werden die folgenden Begriffe definiert:

Verbundenes Unternehmen: bezeichnet (in Bezug auf eine der Parteien) jede juristische Person, die die betreffende juristische Person direkt oder indirekt kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle steht. "Kontrolle" bedeutet für die Zwecke dieser Definition den direkten oder indirekten Besitz oder die Kontrolle von mehr als 50% der Stimmrechtsanteile des betreffenden Unternehmens.

Geltendes Datenschutzrecht: bezeichnet alle anwendbaren Gesetze, die sich auf die Verarbeitung von Daten im Rahmen des Vertrages beziehen.

Kundendaten: bezeichnet personenbezogene Daten, die Philips vom Kunden oder einem ursprünglich für die Verarbeitung Verantwortlichen zur Verfügung gestellt und von Philips im Auftrag und auf Anweisung des Kunden für die Bereitstellung der Produkte verarbeitet werden.

Verantwortlicher: ist die juristische oder natürliche Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.

Kunde: bezeichnet das Unternehmen des Kunden, das den Vertrag eingegangen ist, zusammen mit den verbundenen Unternehmen (solange sie verbundene Unternehmen bleiben), die Bestellungen getätigt haben.

Einzelperson: bezeichnet jede natürliche Person, deren personenbezogenen Daten von Philips im Auftrag und auf Anweisung des Kunden verarbeitet werden.

Ursprünglich Verantwortlicher: bezeichnet jeden Dritten (z. B. ein verbundenes Unternehmen des Kunden), der als Verantwortlicher fungiert und berechtigt ist, Produkte gemäß den Bedingungen des Vertrages zu nutzen oder zu erhalten.

Personenbezogene Daten: bezeichnet alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen.

Datenschutzverstoß: bezeichnet eine Verletzung der Sicherheit von Philips, die zur versehentlichen oder unrechtmäßigen Zerstörung, zum Verlust, zur Änderung, zur unbefugten Offenlegung oder zum Zugriff auf die Verwendung, die Verarbeitung oder den Zugriff auf die Kundendaten führt.

Verarbeitung: bezeichnet jeden Vorgang oder jede Reihe von Vorgängen, die mit personenbezogenen Daten durchgeführt werden, unabhängig davon, ob sie automatisiert sind oder nicht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Sammeln, Sichten, Aufzeichnen, Organisieren, Strukturieren, Speichern, Anpassen oder Ändern, Abrufen, Abfragen, Verwenden, Offenlegen durch Übermittlung, Verbreiten oder anderweitiges Verfügbarmachen, Abgleichen oder Kombinieren, Einschränken, Löschen oder Vernichten. Die Begriffe "verarbeiten" und "verarbeitet" sind entsprechend auszulegen. Produkte: bezeichnet die relevanten Philips Produkte und zugehörigen Dienstleistungen (wie in den produktspezifischen Anhängen angegeben), die vom Kunden gemäß den Verkaufsbedingungen erworben und von Philips in seiner Rolle als Auftragsverarbeiter bereitgestellt werden.

Auftragsverarbeiter: bezeichnet die juristische oder natürliche Person, die personenbezogene Daten im Namen und auf Anweisung eines für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet.

Unterauftragsverarbeiter: bezeichnet jeden weiteren Auftragsverarbeiter, der von Philips mit der Verarbeitung von Kundendaten beauftragt wird.

Philips: bezeichnet das verbundene Unternehmen von Philips, das den Vertrag ausgefertigt hat.

 

 

 

 

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